Wie wird eine heilpädagogische Behandlung finanziert?

Kostenübernahme

Liebe Eltern,

eine heilpädagogische Förderung kann von jedem und allen Familien in Anspruch genommen werden.

Der Bezirk Oberbayern übernimmt hierfür für Vorschulkinder die Kosten. Voraussetzung ist ein heilpädagogischer Behandlungsplan (erhältlich in meiner Praxis). Hierbei arbeite ich gemeinsam mit Ihrem Kinderarzt zusammen, der Ihnen in Form eines Attestes die Diagnose bestätigt.

Die Kosten für Schulkinder können beim örtlichen Jugendamt beantragt werden. Adressen, Informationen und Hilfe bei den Antragsmodalitäten erhalten Sie in meiner Praxis.

Wird eine Kostenübernahme durch den Bezirk oder das Jugendamt nicht gewünscht oder abgelehnt, ist eine private Förderung jederzeit möglich.